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Nachbar hat sie seit zwei Jahren nicht gesehen: Pensionistin nutzt Gemeindewohnung als Zweitwohnsitz und wehrt sich gegen ihre Kündigung.

Ältere Frau im Gang, dreht Schlüssel im Schloss; Koffer und Pflanze im Hintergrund.

Auf der dritten Etage eines ruhigen Gemeindebaus haben sich die Vorhänge der Wohnung 3B seit zwei Jahren nicht mehr bewegt. Die Pflanzen am Fensterbrett sind längst eingegangen, am Postkastl steht noch immer „Madame D.“, und die Nachbarin gegenüber schwört, seit dem ersten Lockdown keinen einzigen Ton mehr aus der Wohnung gehört zu haben. Und trotzdem: Das Postkastl füllt sich weiter, und die Miete wird weiterhin pünktlich überwiesen.

Als der Hausverwalter schließlich hineinging, fand er etwas Merkwürdiges: Die Wohnung war geschniegelt und geschniegelt, wie ein Ferienappartement, das auf den Sommer wartet. Keine Kleidung im Kasten, keine Zahnbürste im Bad – nur ein ordentliches kleines Pied-à-terre, eingefroren in der Zeit.

Die Mieterin ist 72, in Pension, und lebt den Großteil des Jahres am Meer. Sie nennt es „ihr zweites Zuhause“. Der gemeinnützige Vermieter nennt es Betrug.

Zwei Jahre Stille hinter einer Gemeindebautür

Angefangen hat alles mit einer beiläufigen Bemerkung im Stiegenhaus. Eine Nachbarin, genervt davon, vor 3B immer wieder eine tote Pflanze zu gießen, vertraute dem Hausmeister an, sie „habe die alte Dame seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen“. Kein Lichtspalt unter der Tür, kein Kochgeruch, kein Fernseher, der spätabends vor sich hin murmelt. In einem Gemeindebau, wo die Wände dünn sind, wirkt Stille verdächtig.

Der Hausmeister schaute auf die Zählerstände. Fast kein Wasserverbrauch, kaum Strom. Die Akte landete still und leise am Schreibtisch des gemeinnützigen Vermieters, der weiß: Eine „schlafende“ Wohnung im geförderten Wohnbau ist selten ein gutes Zeichen – schon gar nicht bei Wartelisten, die sich über Jahre ziehen.

Die Mieterin, eine pensionierte ehemalige Beamtin, hatte die Wohnung vor 15 Jahren bekommen – damals, als die Pension gerade so für das Nötigste gereicht hat. Dann nahm das Leben eine unerwartete Wendung: Ihr Mann starb, sie erbte ein kleines Familienhaus an der Atlantikküste und verlagerte ihren Alltag nach und nach dorthin.

Laut Ermittlungsakt verbringt sie mittlerweile „mehr als zehn Monate im Jahr“ in ihrem Küstenort. Die Stadtwohnung halte sie „für Arzttermine und administrative Erledigungen“, sagt sie. Der Anwalt des Vermieters zeichnet ein anderes Bild: ein bequemes Zweitdomizil, abgesichert durch eine subventionierte Miete, während tausende Familien um ein Dach über dem Kopf kämpfen.

Aus Sicht des Vermieters ist die Logik einfach: Sozialwohnungen sind als Hauptwohnsitz gedacht – bewohnt zumindest acht Monate im Jahr und auch so geführt, bei Steuern, Meldung, Wahlregister und im Alltag. Das Gesetz ist da eindeutig, und Wohnungsprüfer schauen auf kleine Hinweise: leerer Kühlschrank, Staub auf Möbeln, ungeöffnete Post, niedriger Energieverbrauch.

Aus Sicht der Pensionistin klingt die Geschichte emotionaler als juristisch. Sie sagt, sie „könne die Verbindung zur Stadt, in der sie ihr Leben aufgebaut hat, nicht kappen“, und sie brauche diese Basis „für den Fall“, dass ihre Gesundheit schlechter wird. Beide Erzählungen sind auf ihre Art ehrlich. Der Konflikt entsteht genau dort, wo Gefühle auf Regeln treffen.

Wo beginnt im sozialen Wohnbau ein „Zweitwohnsitz“?

In hitzigen Debatten über sozialen Wohnbau geht oft unter: Dem Gesetz sind Gefühle wurscht – es schaut auf Fakten. Für geförderten Wohnbau bedeutet Hauptwohnsitz der Ort, wo man normalerweise lebt, schläft, seine Post bekommt, wo der Lebensmittelpunkt tatsächlich über weite Teile des Jahres liegt. Die berühmte „acht Monate im Jahr“-Regel ist keine vage Empfehlung, sondern ein echter Richtwert, der in Streitfällen herangezogen wird.

Wenn Vermieter den Verdacht haben, dass jemand die geförderte Wohnung zum Zweitwohnsitz gemacht hat, sammeln sie konkrete Beweise: Verbrauchsdaten, Aussagen von Nachbarn, Versicherungsverträge, steuerliche Adresse. Schritt für Schritt versuchen sie, das reale Leben der Person zu rekonstruieren – nicht das, das am Papier steht.

Fälle wie der der Pensionistin sind häufiger, als viele glauben. Ein Arbeiter, der zur neuen Partnerin zieht, aber die Sozialwohnung „für alle Fälle“ behält. Ein Student, der wieder zu den Eltern zurückgeht und das Garçonniere nur für Wochenendpartys behält. Eine Familie, die fast das ganze Jahr im Ausland ist und trotzdem am Postkastl am Namen festhält.

Die Grenze zwischen Bindung und Missbrauch kann verschwommen wirken. Die Pensionistin sagt, die Stadtwohnung sei ihr Sicherheitsnetz. Der Vermieter sieht eine unterbelegte Wohnung – in einer Gegend, in der Alleinerziehende in engen Hotelzimmern landen, während sie auf eine Zuteilung warten, die nie zu kommen scheint. Zwei Realitäten, eine knappe Ressource.

Hand aufs Herz: Kaum wer liest jedes Jahr den gesamten Mietvertrag Zeile für Zeile. Viele erinnern sich vage an eine Regel zum „Hauptwohnsitz“, unterschätzen aber deren Gewicht. Gerichte hingegen zögern selten. Wenn sich die Beweise für längere Abwesenheit stapeln, wird eine Kündigung oft bestätigt – auch bei älteren Menschen.

Richter schauen meist auf drei Dinge: wie lange jemand weg war, ob die Person tatsächlich woanders überwiegend lebt, und ob sie eine andere Wohnung bzw. ein anderes Haus im eigenen Namen hat (oder es de facto wie ein Zuhause nutzt). Gefühle werden gehört, aber Beweise gewinnen meist. Für die Pensionistin aus 3B liegt genau hier der aktuelle Streitpunkt.

Wie Mieter in die Falle tappen … und wie man sie vermeidet

Es gibt eine einfache, wenn auch unangenehme Gewohnheit, die viele vor harten Überraschungen bewahren könnte: Die eigene Situation sofort aktualisieren, sobald sich das Leben wirklich ändert. Neuer Partner, längerer Aufenthalt in einer anderen Region, Erbschaft eines Hauses, langfristiger Umzug ins Ausland. Der Reflex sollte immer derselbe sein: dem Vermieter Bescheid geben – auch wenn’s sich riskant anfühlt.

Es klingt furchteinflößend, ist aber oft der beste Weg, um legale Möglichkeiten auszuloten: Untervermietung unter strengen Regeln, Übertragung an ein Familienmitglied, oder die Wohnung aufgeben, ohne als „Betrüger“ abgestempelt zu werden. Schweigen ist meist das, was eine Lebensanpassung in einen Räumungsfall verwandelt.

Der große Fehler vieler ist der Gedanke: „Ich zahl ja eh die Miete, also kann keiner was sagen.“ Leider endet das Recht nicht beim Banküberweisungsbeleg. Sozialwohnungen sind kein klassischer Mietmarkt; sie sind ein öffentliches Instrument für Menschen, die sonst kaum eine Chance haben. Wenn man eine Wohnung, die man kaum nutzt, blockiert – auch bei pünktlicher Zahlung –, verhindert man, dass jemand einzieht, der im Auto oder auf einer Couch schläft.

Wir kennen’s alle: diesen Moment, wo man an einem Schlüssel, einem Ort, einer Gewohnheit festhält, weil Loslassen sich anfühlt wie ein Stück von sich selbst hergeben. Im geförderten Wohnbau kann dieser emotionale Reflex aber hart mit der Realität zusammenkrachen.

„Madame D. hat immer pünktlich gezahlt“, argumentierte ihr Anwalt vor Gericht. „Sie wollte sich nur einen Anker in der Stadt bewahren, in der sie ihre ganze Karriere aufgebaut hat. Ist das ein Verbrechen?“
Auf der anderen Seite antwortete der Vertreter des Vermieters kühl: „Während sie ein Stadt-Pied-à-terre die meiste Zeit leer stehen lässt, warten in dieser Region noch 18.000 Haushalte auf eine Sozialwohnung.“

  • Anzeichen, die eine Überprüfung auslösen können
    Sehr niedriger Strom- und Wasserverbrauch, wiederholte Abwesenheit, die Nachbarn auffällt, zurückgeschickte Post, keine Möbel oder persönlichen Sachen bei einer Besichtigung.

  • Risiken für die Mieterin/den Mieter
    Kündigung des Mietvertrags, Delogierung, Rückzahlung zu Unrecht bezogener Förderungen/Beihilfen, Sperre für zukünftige Sozialwohnungen für Jahre.

  • Schritte, um sich zu schützen
    Längere Abwesenheiten melden, bei Änderungen schriftliche Klärung einholen, Kopien aller Schreiben aufheben und frühzeitig Rat bei einer Mietervereinigung einholen, bevor es eskaliert.

Zwischen Gesetz und Bindung: was diese Geschichte über uns alle sagt

Hinter der umstrittenen Delogierung dieser Pensionistin steckt eine größere Frage, der viele ausweichen: Ab wann wird ein „Sicherheitsnetz“ zu einem Privileg, das wir auf Kosten anderer verteidigen? Die leere Sozialwohnung, die wie ein Reserve-Schlafzimmer wartet, wirkt für die Besitzerin beruhigend – für die Familie, die seit acht Jahren auf einer Liste hängt, ist sie brutal. Beide Gefühle sind nachvollziehbar. Beide Realitäten prallen aufeinander.

Der Fall zwingt uns, etwas Unangenehmes direkt anzuschauen: Unsere Beziehung zu Wohnen ist zutiefst emotional – aber öffentlicher Wohnbau wird nach strengen Regeln verwaltet. Das Gesetz weiß nicht, wie ein Grätzl aus der Kindheit riecht, oder was es heißt, im Alter weit weg vom gewohnten Arzt zu sein. Es kennt Zahlen: Belegungsjahre, Nutzungsdauer und Quadratmeter, die neu zu verteilen sind.

Vielleicht kennst du jemanden, der „die alte Wohnung für alle Fälle“ behält. Vielleicht bist du selbst so jemand. Diese Geschichte stellt eine einfache, aber harte Frage: Wenn der Schlüssel in deiner Tasche kaum verwendet wird – wer steht dann draußen vor der Tür und wartet immer noch auf den ersten eigenen?

Kernpunkt Detail Nutzen für Leserinnen und Leser
„Hauptwohnsitz“ verstehen Sozialwohnungen müssen mindestens acht Monate pro Jahr als echter Lebensmittelpunkt genutzt werden. Hilft, unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden, die zur Delogierung führen können.
Auslöser für Prüfungen kennen Niedriger Verbrauch, Hinweise von Nachbarn und leer wirkende Wohnungen führen oft zu Kontrollen. Ermöglicht, riskante Situationen früh zu erkennen und gegenzusteuern.
Handeln, bevor es kracht Änderungen melden, Beratung holen, rechtliche Optionen prüfen, statt etwas zu verheimlichen. Schützt eigene Rechte und erhöht zugleich die Fairness gegenüber Wartenden.

FAQ:

  • Kann ich eine Sozialwohnung legal als Zweitwohnsitz behalten?
    Nein. Sozialwohnungen sind nur für Hauptwohnsitze vorgesehen – mit realer, regelmäßiger Nutzung über den Großteil des Jahres.

  • Wie lange darf ich ohne Risiko von meiner Sozialwohnung weg sein?
    Kurze Abwesenheiten wegen Urlaub oder Gesundheit werden toleriert, aber wer die meiste Zeit des Jahres weg ist, riskiert die Kündigung.

  • Schützt mich pünktliche Mietzahlung vor einer Delogierung?
    Nicht unbedingt. Auch bei vollständig bezahlter Miete kann wegen Nichtbenützung oder missbräuchlicher Nutzung delogiert werden.

  • Welche Beweise nutzen Vermieter, um zu zeigen, dass ich dort nicht wohne?
    Verbrauchsdaten, Aussagen von Nachbarn, steuerliche Adresse, Vor-Ort-Besuche sowie das Vorhandensein (oder Fehlen) persönlicher Gegenstände.

  • Was soll ich tun, wenn sich mein Leben ändert und ich die Wohnung weniger nutze?
    Den Vermieter schriftlich informieren, Mietervereinigung oder Rechtsberatung kontaktieren und Optionen klären, bevor daraus ein Streitfall wird.

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